Jahressteuergesetz 2009 mit zahlreichen Änderungen und neuen Regelungen
Artikel vom: 03.12.2008
(STB Web) Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2009 beschlossen - allerdings mit vielen schon angekündigten Änderungen, wie beim Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Firmenwagen, aber auch mit weiteren völlig neuen Steuerrechtsänderungen. Einfache Steuerstraftaten verjähren künftig weiterhin bereits nach fünf Jahren.Die wichtigsten Regelungen für Unternehmer:- Firmenwagen: Die ursprünglich vorgesehene Begrenzung des Vorsteuerabzugs auf 50 Prozent bei nicht ausschließlich unternehmerisch genutzten Firmenfahrzeugen entfällt.
- Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung ins Ausland: Es wurde eine Ausnahmeregelung ergänzt. Danach ist auch eine Verlagerung außerhalb des EU/EWR-Raumes und ein Verzicht auf die Zustimmung des ausländischen Staates möglich.
- Steuerbefreiung für betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
- Leasing- und Factoringunternehmen: Einbeziehung in eine abgestufte Aufsicht, das sogenannte Bankenprivileg
- Streusitzbeteiligungen: Die geplante Steuerpflicht für Körperschaften bei Erträgen von Streubesitzbeteiligungen wurde gekippt.
Die wichtigsten Regelungen für Privatmandanten:- Schulgeld für Privatschulen kann künftig bis zu 5.000 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden.
- Lohnsteuerabzug berufstätiger Ehepaare: Ehepaare können nach dem neuen Faktorverfahren nun den Lohnsteuerabzug untereinander neu aufteilen.
- Zuschuss für Gastfamilien von Behinderten: Beschlossen wurde eine Steuerbefreiung für alle Einnahmen von Sozialleistungsträgern, die einer Gastfamilie für Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung eines behinderten Menschen gezahlt werden.
Verjährung und Extremismus- Verjährungsfrist für Steuerstraftaten: Die Verjährungsfrist für einfache Steuerstraftaten wird nicht von fünf auf zehn Jahre hochgesetzt, wie ursprünglich vorgesehen. Lediglich bei besonders schweren Fällen verjährt der Verfolgungsanspruch künftig erst nach zehn Jahren.
- Extremistischen Vereinen werden Steuervorteile, die mit der Gemeinnützigkeit verbunden sind, aberkannt, wie etwa die Befreiung von der Gewerbesteuer.
Download der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
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