Modifiziertes Jahressteuergesetz: Regierung lenkt bei Firmenwagen ein
Artikel vom: 25.11.2008
(hib/STB Web) Der Finanzausschuss hat am Dienstag morgen den Entwurf des Jahressteuergesetzes mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gebilligt. Zuvor waren noch einige Änderungen an dem Entwurf vorgenommen worden. So bleibt nun doch der Vorsteuerabzug bei Dienstfahrzeugen auch bei gemischter Nutzung erhalten.
Außerdem sind Internatskosten künftig bis zu einer Höhe von 5.000 Euro von der Steuer absetzbar. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, dass 30 Prozent des Schulgeldes bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Jetzt wird der Höchstbetrag auf 5.000 Euro erhöht.
Der Vorsteuerabzug bei Dienstfahrzeugen sollte künftig bei gemischter Nutzung nach dem ursprünglichen Entwurf entfallen - diese Vorschrift wurde aus dem Gesetz herausgenommen.
Der Entwurf wird am Freitag im Bundestag abschließend beraten.
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