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Kommt die Verbrauchersammelklage in Europa?

Artikel vom: 25.11.2008

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(BMJ/STB Web) Die EU-Kommission wird in Kürze ein Grünbuch zur Verbrauchersammelklage vorlegen. Die Möglichkeiten zur kollektiven Rechtsdurchsetzung sollen erweitert werden. Was das für Deutschland bedeutet, wird derzeit auf einer Konferenz in Berlin erörtert.

Bürger in ganz Europa sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Ansprüche als Verbraucher ohne unzumutbar hohes Prozessrisiko einzuklagen, so die Vorstellung der EU-Kommission. Nicht geschaffen werden soll damit ein europaweiter Klagemechanismus mit sogenanntem opt-out-Charakter, bei dem ein Repräsentant die Ansprüche aller Geschädigten geltend machen kann, wenn diese nicht ausdrücklich widersprechen.

Das Bundesministerium der Justiz veranstaltet derzeit eine Konferenz zum Thema. "Unser Recht muss sicherstellen, dass kein Unternehmen darauf bauen kann, nicht mit Schadensersatzklagen konfrontiert zu werden. Ein solches Geschäftsmodell darf sich nicht lohnen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Allerdings sei es auch ein Qualitätsmerkmal von Recht "made in Germany", dass Unternehmen und Verbraucher bei uns sehr viel mehr Rechtssicherheit hätten als etwa in den Vereinigten Staaten. Dabei müsse es auch in Zukunft bleiben, so die Ministerin.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.11.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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