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Hilfspaket für die Konjunktur geschnürt

Artikel vom: 10.11.2008

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(Bundesregierung/STB Web) Für 2009 und 2010 hat die Bundesregierung ein Paket schnell wirksamer Investitionsmaßnahmen beschlossen: Unternehmen erhalten besondere Abschreibungsmöglichkeiten; Neuwagenkäufer müssen bis zu zwei Jahre lang keine Kfz-Steuer zahlen.

Hinzu kommt, dass für das Klimaschutz-Gebäudesanierungsprogramm und für Investitionen in die Infrastruktur mehr Geld bereit stehen wird. Ebenfalls für die Qualifizierung älterer und geringqualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und private Haushalte können Handwerkerrechnungen bis zu 6.000 Euro im Jahr mit 20 Prozent steuerlich geltend machen. Die notwendigen Gesetzesänderungen für die Umsetzung des Pakets im Einzelnen will das Bundeskabinett in dieser Woche beschließen.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Bessere Abschreibungsbedingungen

Befristet auf zwei Jahre will die Bundesregierung zum 1. Januar 2009 eine so genannte degressive Abschreibung von 25 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter wieder einführen.
Unternehmen sollen damit in den ersten zwei Jahren einen größeren Teil der Kosten für neu angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter von der Steuer absetzen können. Zum Beispiel für Maschinen oder Fahrzeuge.

Investitionen in Gebäudesanierung und Infrastruktur


Die Bundesregierung will zusätzliche Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden anstoßen. Für das CO²-Gebäudesanierungsprogramm stehen in den Jahren 2009 bis 2011 drei Milliarden Euro mehr bereit. Mehr Geld gibt es auch für die Förderung des altersgerechten Umbaus von Wohnraum sowie für die Sanierung von Schulen, Kindergärten und Sportstätten. Auch die Infrastrukturprogramme für strukturschwache Kommunen will die Bundesregierung um drei Milliarden Euro aufstocken. Befristet sollen auch besonders günstige Zinskonditionen gelten. Die Bundesregierung will dringliche Verkehrsinvestitionen für den Schienenverkehr, für den Lärmschutz, für Bundesfernstraßen und Wasserstraßen schneller umsetzen als bislang vorgesehen. Dafür will der Bund jeweils eine Milliarde Euro bereitstellen.

Handwerkerleistungen

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in privaten Haushalten verdoppelt sich. Künftig können private Haushalte 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Kosten, also bis zu 1.200 Euro, vom Finanzamt erstattet bekommen. Ob und wie diese Regelung wirkt, wird nach zwei Jahren überprüft.

Übergangsregelung bei der Kraftfahrzeugsteuer

Ab sofort gilt eine befristete Kfz-Steuerbefreiung von einem Jahr für alle Neuwagen und von zwei Jahren für Neufahrzeuge mit Euro-5 und Euro-6-Norm. Die Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. Dezember 2010.

Beschäftigung sichern - qualifizieren statt entlassen

Die Bundesregierung will Unternehmen bei der Mitarbeiterqualifizierung unterstützen.
Darüber hinaus will die Bundesregierung für ein Jahr die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf 18 Monate verlängern. Kurzarbeit auch für Weiterqualifizierungen genutzt werden können. Das Sonderprogramm für ältere und geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer will die Bundesregierung flächendeckend ausbauen. Berufsbegleitende Weiterbildung soll Entlassungen verhindern. In den Agenturen für Arbeit sind 1.000 zusätzliche Vermittler für die Job-to-Job- Vermittlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Kündigungsphase vorgesehen.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 10.11.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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