Leitfaden zur Impressumspflicht für mehr Rechtssicherheit beim Internet-Auftritt
Artikel vom: 16.10.2008
(BMJ / STB Web) Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen bestehen häufig Unsicherheiten in Bezug auf Inhalt und Form des Impressum eines Internetauftritts. Das führt häufig unbeabsichtigt zu Fehlern, was das Risiko einer teuren und unnötigen Abmahnung birgt. Das Bundesjustizministerium hat jetzt einen Leitfaden zur Impressumspflicht für Internet-Auftritte erarbeitet und stellt diesen zum Download bereit. Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten. Dem Leitfaden kommt zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zu, er stellt aber für alle Beteiligten eine nützliche Orientierungshilfe dar.
Einleitend werden Sinn und Zweck des "Impressums" kurz erläutert. Den Kern des Leitfadens bilden Hinweise dazu, wann die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht, wann welche Angaben zu machen sind und wie die Anbieterkennzeichnung zu gestalten ist.
Um das Abmahnrisiko zu minimieren rät der Leitfaden dazu, in Zweifelsfällen vom Bestehen einer Anbieterkennzeichnungspflicht auszugehen. Zudem werden eher zu umfangreiche als zu knappe Angaben empfohlen. Wo Fragen in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt sind, wird auf diese Unsicherheit hingewiesen.
Der Leitfaden kann über die
Internetseiten des BMJ kostenlos heruntergeladen werden.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt
vom 16.10.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten
(Rechts-) Stand entsprechen.
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