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Die geplante Wohn-Riester-Förderung – Fluch oder Segen für die Vorsorgesparer?

Artikel vom: 25.06.2008

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Von Karl-Heinz Herrmann, Steuerberater und Bankkaufmann


Karl-Heinz HerrmannDie meisten Bundesbürger unterscheiden beim Thema Altersvorsorge nicht zwischen Kapitalanlage und Risikovorsorge (für ein sehr langes Leben). Nach meinen Erfahrungen ist es aber gerade für die Bevölkerungsgruppe mit einem niedrigen bis sogar leicht überdurchschnittlichen Einkommen entscheidend,ob ausreichend Sparpotenzial vorhanden ist, vererbbares, bei Verrentung aber endliches Vermögen aufzubauen oder besser den Fokus auf hinreichende, dafür aber lebenslange Alterseinkünfte zu legen.

Noch weniger Bundesbürger differenzieren zwischen der Rente mit Kapitalerhalt und der Rente mit Kapitalverzehr. Jetzt forciert diese Vermischung / Verwechslung auch noch der Gesetzgeber indem er das mietfreie Wohnen über die Wohn-Riester-Förderung unterstützen will. Auf die bereits öffentlich diskutierten Gefahren des realen Liquiditätsabflusses durch die nachgelagerte Besteuerung ohne dass es zu einem Liquiditätszufluss durch Alterseinkünfte kommt, möchte ich nicht mehr stärker eingehen. Vielmehr steht für mich im Vordergrund die Frage, ob sich der Gesetzgeber bewusst ist, dass die Wohn-Riester-Förderung zu einer Förderung der Rente mit Kapitalerhalt führt. Dies kann in Fällen, in denen eine Versorgungslücke droht problematisch werden. Denn nach meinen Berechnungen könnte schon bei einer angenommenen Verzinsung von 3 % und einer Rentenbezugsdauer von 25 Jahren die Rente mit Kapitalverzehr fasst doppelt so hoch sein, wie die Rente ohne Kapitalverzehr.


Wohn-Riester-Förderung kann zum Teufelskreis für mittlere bis niedrigere Einkommen werden

Mit anderen Worten: Das in Steine und Erden gebundene Kapital bewirkt im Alter, dass dem Rentner deutlich weniger Liquidität zur Verfügung steht, als wenn er Miete bezahlen müsste! Selbstverständlich ist es zudem noch eine Frage der Zeit, wie lange bereits während der Ansparphase durch den Wohnungskauf Miete gespart werden konnte, doch zeigt dies, dass gerade die Bevölkerungsgruppe mit mittlerem bis niedrigem Einkommen durch die Wohn-Riester-Förderung womöglich in einen Teufelskreis gelockt wird. Denn ein u.U. notwendiger Verkauf der Immobilie im Alter – sei es wegen Übergröße oder aus finanziellen Gründen - wird aufgrund des zu erwartenden Bevölkerungsrückganges, abhängig von der Lage der Immobilie, in vielen Fällen zu einer bitteren Enttäuschung führen. Die Immobilie wird womöglich nicht zu dem erwarteten Preis verkauft werden können, d.h. der erhoffte Inflationsschutz entwickelt sich aufgrund der demografischen Entwicklung zu einem finanziellen Boomerang. Ferner ist die Immobilie, wie der Name schon sagt, bei einem Ortswechsel / Arbeitgeberwechsel nicht mobil, was durch die dadurch verursachte Förderschädlichkeit bei der neuen Wohn-Riester-Förderung ebenfalls zum Ausdruck gebracht wird.


Wohnriester nur für Besserverdiener sinnvoll

Grundsätzlich ist zwar der Riesterweg jedem zu empfehlen, der Anspruch auf die Riesterförderung hat. Doch gilt es bei der neuen Wohnbauförderung mit Riester abzuwägen. Die Wohn-Riesterförderung ist eine tolle Sache für alle, die bis zum Eintritt in den Ruhestand die Wohnbaufinanzierung sicher zurückgezahlt haben. Denn die ersparten Schuldzinsen aus dem Riestervertrag werden in den meisten Fällen höher sein, als die mögliche Verzinsung bei einer Bank- oder Versicherungslösung. Allerdings werden nur die Vermögenden und Spitzenverdiener in der Lage sein, neben der Entschuldung aus dem Wohnungs- /Hauskauf zusätzliche Mittel für eine hinreichende Altersrente anzusparen. Für die Gering- bis Durchschnittsverdiener geht die geplante Wohn-Riester-Förderung daher am Ziel vorbei. Interessant wird aus rechtlicher Sicht zudem sein, ob diese Art der Eigenheimförderung aus verfassungsrechtlichen Gründen auf die Gruppe der Pflichtversicherten in der Rentenversicherung, der Beamten, Landwirte u.a. beschränkt werden darf, während die Selbstständigen diese Art der Eigenheimförderung nicht erhalten …


Fazit: Wiederbelebung der Eigenheimzulage

Ich gebe daher zu bedenken, ob es zur Förderung des Wohnungsbaus insgesamt nicht besser wäre, durch eine "Wiederbelebung der Eigenheimzulage" oder durch "erhöhte Abschreibungen auf den Mietwohnungsbau bzw. die Altbausanierung" das gleiche Ziel zu erreichen. Nämlich die Förderung der mittleren bis unteren Einkommensgruppen durch günstigen Wohnraum. Denn gerade die Vermögenden und Spitzenverdiener investieren gerne wenn sich eine Möglichkeit zur Steuerersparnis bietet, ungeachtet des Risikos einer womöglich später unrentablen Vermietung oder des Leerstands (siehe Aufbau Ost). Das dadurch unter Umständen geschaffene Überangebot an Wohnimmobilien hätte zur Folge, dass ausreichend und vor allem günstiger Wohnraum zur Verfügung steht, was gerade im Alter sehr von Bedeutung ist.


Hinweise zum Autor

Karl-Heinz Herrmann, Steuerberater (und gelernter Bankkaufmann), ist Gesellschafter der Steuerberatersozietät J. Vilsmeier & K.-H. Herrmann in Dingolfing. Neben Vorträgen rund um die Altersvorsorge für Vorsorgesparer und Seminaren für Altersvorsorgeexperten, ist die Kanzlei Herausgeberin der u.a. von MdB Walter Riester empfohlenen Broschüre "Riester-, Eichel- oder Rüruprente?", Ausgabe 2008, die über die Website der Kanzlei bezogen werden kann. MdB Walter Riester schreibt über die Broschüre u.a. "...ich halte Ihre in mehrfacher Hinsicht für die Beste...".

www.vilsmeier-herrmann.de

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.06.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

30.07.2010

 
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