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Artikel vom: 21.05.2008
Niveauvoller Humor - damit verschaffen sich Unternehmen nicht nur Aufmerksamkeit, sondern gewinnen gleichzeitig die Sympathien ihrer potenziellen Kunden. Dieser Mechanismus lässt sich auf Kanzleien übertragen. Denn auch wenn Steuerberater noch mehr als Angehörige anderer Branchen darauf achten müssen, seriös aufzutreten, bleibt ihnen doch mindestens eine Spielart, Schmunzeln zu provozieren: die Karikatur.
"Coca-Cola light ist kalorienreduziert und dadurch optimal für Menschen, die sich bewusst ernähren. Kaufen Sie Coca-Cola light!" So oder ähnlich könnte man für den Konsum der 1982 eingeführten Coca-Cola-Variante werben. Doch anstatt auf diese trockenen Worte zu setzen, produzierte und veröffentlichte Coca-Cola einen der wohl bekanntesten Fernseh-Werbespots schlechthin.
Sie schmunzeln schon? Dann sehen Sie wohl in Gedanken bereits die aufgeregten Damen ans Bürofenster eilen und sehnsüchtig nach unten auf die Baustelle schauen. Der legendäre Clip verbindet eine Brise Erotik mit einer guten Portion Humor. Humor in Form von völlig überzeichneten Charakteren und Verhaltensweisen.
Der Spot stammt aus dem Jahr 1996. Zwölf Jahre sind vergangen und trotzdem blieb uns diese Werbung so gut im Gedächtnis haften. Woran liegt das? Der Humor ist die Ursache. Er hilft uns, Wissen besser zu speichern und abzurufen. Das Warum steckt schon im Begriff Humor. Dieser stammt aus dem Lateinischen und bedeutet dort "Feuchtigkeit/Saft". Humor "verflüssigt" also Informationen und hilft dem Gehirn, diese wie ein Schwamm aufzusaugen.
Im Gegensatz zu Computerfestplatten ist unser Gehirn nämlich kein plumper Speicher, der einfach chronologisch oder alphabetisch ablegt. Es verknüpft Wissen am liebsten mit anderen Informationen wie besonderen Ereignissen, Gerüchen, Menschen, unangenehmen oder angenehmen Gefühlen. Lachen bewirkt ein sehr angenehmes Gefühl. Weil wir Menschen uns gerne gut fühlen, schenken wir Dingen die uns, wie in diesem Beispiel zum Lachen bringen, mehr Aufmerksamkeit als anderen.
Humor schafft also Aufmerksamkeit. Versuchen Sie es doch mal in der Mittagspause. Sie brauchen nur in die Runde zu rufen "Kennen Sie den...? und schon haben Sie die volle Aufmerksamkeit ihrer Mitarbeiter oder Kollegen.
Nun sind das alles eigentlich keine Geheimnisse. Trotzdem nutzen bisher nur wenige Kanzleien dieses Wissen für sich. Manche denken immer noch, mit Humor beworbene Produkte oder Dienstleistungen würden als albern wahrgenommen, also eine negative Botschaft vermitteln.
Doch das ist als Grundsatzannahme falsch. Zum einen kommt es auf die Art des Humors an, zum andern gibt Werbung in den wenigsten Fällen die wirklichen Qualitäten eines Produkts oder einer Dienstleistung wieder. Sie ist vielmehr der Wegbereiter um bei den Kunden das notwenige Interesse zu erzielen. Ob "die Bahn kommt" oder "die Milchschnitte leicht schmeckt und nicht belastet" muss jeder selbst prüfen. Die Frage ist, ob eine Werbung es schafft, die Kunden zum Probieren zu bewegen.
Wie können Kanzleien nun die Aufmerksamkeit steigernde Wirkungen des Humors in seriöser Weise für sich und ihre Kanzlei nutzen? Eine Möglichkeit dazu bieten Karikaturen. Sie stellen als bildliche Form der Satire eine besonders hintersinnige Aufforderung zum Schmunzeln dar.
Karikaturen können Sie in verschiedenster Weise einsetzten. Ob als aufheiterndes Element in einer Schulung, als Blickfang auf der Homepage, in Mandantenbriefen, in Werbeanzeigen oder als Grußkarte zum Jubiläum oder Geburtstag. Sogar unangenehme Themen, wie die Erinnerung der Mandanten an die pünktliche Abgabe der Steuerunterlagen lassen sich unter Einsatz von Karikaturen in ein positives Licht rücken.
Peter Kreuselberg arbeitet als freiberuflicher Zeichner und Karikaturist in Stuttgart. Der ausgebildete Mediengestalter zeichnet nicht nur Karikaturen zu aktuellen Themen des Wirtschaftslebens, sondern beschäftigt sich auch mit speziellen Branchen, insbesondere Steuerberatern und Ärzten.
www.peter-kreuselberg.de
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 21.05.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
17.05.2012