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Von Kugeln und Querulanten - Ein Kommentar

Artikel vom: 20.09.2006

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Von Martina Maierhofer


Am 18.8.2006 verabschiedete die Bundesregierung mit knapp dreiwöchiger Verspätung das lange erwartete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und sorgte somit gerade noch rechtzeitig für eine Umsetzung der von der Europäischen Union verbindlich erlassenen Richtlinien zum Schutz von Minderheiten in arbeits- und in privatrechtlicher Hinsicht.


BildDer Gesetzgeber lässt damit das unter Rot-Grün schon vorgelegte aber vom Bundesrat damals noch abgelehnte Antidiskriminierungsgesetz (ADG) mit nur wenigen Änderungen rechtskräftig werden. Hatte die EU lediglich vorgesehen, dass niemand wegen seiner ethnischen Herkunft diskriminiert werden dürfe, so sind in das deutsche AGG nun zusätzlich Alter, Geschlecht, Behinderung, Weltanschauung und sexuelle Identität als schützenswerte Kategorien aufgenommen.

Doch sehen wir uns die Reaktion von Wirtschaftsvertretern an: Schon am Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes begann der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mit der Schlagzeile "Unternehmen müssen sich auf AGG einstellen / negative Auswirkungen auf Arbeitsmarkt erwartet" zweifelhafte Aufregung zu schüren und mit einer impliziten Drohung gerade gegen diejenigen aufzuwarten, die das neue Gesetz u.a. schützen sollte, nämlich Menschen, die einen Arbeitsplatz suchen: Die Folge der noch etwas unsicheren neuen Rechtslage sei laut DIHK eben, "dass sich die Unternehmen bei Neueinstellungen zurückhalten werden".

Dagegen zeigte man sich sogleich emsig bemüht, Betriebe vor dem Schlimmsten zu bewahren, indem man ihnen riet, "umgehend" die vom Gesetz geforderten Beschwerdestellen zu benennen und den "Gesetzestext den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ... durch Aushang zugänglich" zu machen. Das klingt so, als würden diese nur darauf warten, ihre Arbeitgeber bei der nächstbesten Gelegenheit zu verklagen. Man verstehe mich nicht falsch: selbstverständlich sollten sich Unternehmen gründlich mit der neuen Rechtslage auseinandersetzen, nicht zuletzt auch, um den Geist des Gesetzes langfristig zum eigenen Wohl umzusetzen, doch hierzu später.


"Be different!" - Amerikanische Verhältnisse?

Wozu die Aufregung? Ist es in deutschen Unternehmen um die Gleichbehandlung tatsächlich so schlecht bestellt, dass Arbeitgeber gut daran tun, sich schnellstens gegen drohende Klagewellen zu wappnen? Vermutlich nicht. Vielmehr dürfte wohl die Angst vor missbräuchlichen Klagepraktiken amerikanischen Ausmaßes das kollektive Unbehagen schüren.

BildDiverse Stimmen in Presse und Internet lassen hierauf schließen, so zum Beispiel folgender Beitrag von Herrn H., einem law-blogger, von dem man erfährt, dass er "viele Vorstellungsgespräche" leitet. Herr H. ist überzeugt davon, dass "genau dieses Gesetz ... mit Sicherheit wieder findigen Abmahnungsanwälten oder frustrierten Menschen Möglichkeiten bieten [wird], vorsätzlich Firmen zu schädigen" und er liefert hierzu gleich ein selbstgestricktes Beispiel. So erklärt er, seine Frau sei im sechsten Monat schwanger, ihr Arbeitsvertrag sei jedoch Ende Juli ausgelaufen und das Arbeitsamt verpflichte sie nun trotz ihrer Schwangerschaft zu Bewerbungen.

Gerade hier, so Herr H., könne ein findiger Kläger nun seine Chance sehen: "Ich könnte sie also jetzt mit ihrer 'Kugel' zu Vorstellungsgesprächen 'losschicken'und danach meine Rechtsschutzversicherung auf die bösen Firmen hetzen, die sie aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht eingestellt haben. Macht das Sinn…?" Nein, das macht natürlich keinen Sinn. Vor allem stellt sich die Frage, ob sich die schwangere Frau mit ihrer "Kugel" überhaupt als Köder für die zweifelhaften Rechtshändel ihres Mannes "losschicken" lassen und nicht vielmehr ihm selbst eine Lektion in menschenwürdigem Umgang mit Frauen erteilen sollte.

Gerade Herrn H's Beispiel zeigt, warum wir so etwas wie das AGG brauchen, denn Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es, die Sensibilität für wahrhaft diskriminierende Tatbestände zu schärfen und dabei so manchen blinden Fleck im eigenen Gesichtsfeld ausfindig zu machen, nicht aber, den Buchstaben des Gesetzes zum eigenen Vorteil zu verdrehen.

Dass letzteres auch nicht unbedingt der Fall sein muss, belegen diejenigen europäischen Staaten, die die EU-Richtlinien bereits umgesetzt haben und darin, wie das holländische Beispiel zeigt, sogar noch weiter gegangen sind als der deutsche Enwurf. Amerikanische Verhältnisse scheinen dort bislang jedenfalls ausgeblieben zu sein und mit ihnen auch die Vehemenz der öffentlichen Kontroverse, wie sie sich hierzulande im empörten Aufschrei unseres Herrn H. nicht weniger ankündigt als in den ominösen Beschwörungsformeln des DIHK.


Vom langfristigen Nutzen des AGG

Ein Gesetz, das wesentlich dazu beitragen kann, Missstände zu beseitigen, nur deshalb nicht einzuführen, weil es – wie nahezu jedes Gesetz – auch missbraucht werden kann, zeugt von einem abstrusen Rechts- und Demokratieverständnis. Auch dem zur Zeit häufig vernehmbaren Vorwurf, das AGG sei nur ein weiterer Beitrag zu staatlicher Überregulierung und kostenverschlingender Bürokratie, sollte man mit der Frage begegnen, ob der Mehraufwand für die Dokumentation von Einstellungen oder für Mitarbeiterschulung in Gleichstellungsfragen sich nicht langfristig sogar auszahlen wird.

BildInnovative Management-Ansätze haben längst gezeigt, dass Unternehmer, die Diskriminierung vermeiden, die Produktivität der Beschäftigten erhöhen, die Loyalität und Identifikation der Belegschaft mit dem Unternehmen sowie die kollegiale Gruppen- und Zusammenarbeit verbessern, Krankenstand und Fluktuation senken und die Attraktivität des Arbeitgebers langfristig deutlich erhöhen..

Wenn sich zur Zeit auch viele mit dem neuen Gesetz noch schwer tun, so wird ihm die demographische Entwicklung in unserem Lande sicherlich zuarbeiten. Zu einer Konvergenz dürfte es spätestens dann kommen, wenn aufgrund der zunehmenden Überalterung der Deutschen und aus Mangel an Fachkräften eines Tages auch über 45-Jährige gerne wieder eingestellt werden, wenn man vielleicht schon bald nach "Computer-Polen" rufen wird oder wenn, wie uns Frank Schirrmacher ("Minimum") neuerdings erklärt, Frauen als Mütter, Berufstätige und Altenpflegerinnen in der deutschen Gesellschaft künftig ohnehin Doppel- und Dreifachlasten werden tragen müssen.

Vielleicht werden dann ja auch ohne AGG ihre "Kugeln" kein Einstellungshindernis mehr sein.



Interessante Links zum Thema:



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Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 20.09.2006, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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