Hohe Wogen ums Ehegattensplitting - eine typisch deutsche Diskussion
Artikel vom: 21.06.2006
Von Manuela Maurer
Ausgerechnet ein CDU-Politiker startete vergangene Woche einen Angriff auf ein jahrzehntelanges Tabu der Union: Der CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla forderte eine grundlegende Reform des steuerlichen Ehegattensplittings hin zu einer Familienförderung. Der Financial Times Deutschland sagte er, er sei persönlich der Auffassung, dass die CDU die Förderung von Familien mit Kindern in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen müsse: "Deshalb trete ich dafür ein, das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting zu erweitern."
Ob ihm dabei klar war, was er nicht nur in der Union, sondern in weiten Teilen der Bevölkerung damit auslöst? Wenn die Abschaffung von Steuerprivilegien - egal welcher Art - gefordert werden, ist das schon schlimm genug. Doch bei dem Vorstoß in Sachen Ehegattensplitting geht es um weit mehr: eine grundlegende Wertediskussion.
Selten ereifern sich innerhalb kürzester Zeit derart viele Politiker, Kommentatoren, Verfassungsrechtler und Leserbriefschreiber. Für die einen bedeutet jegliches Refombemühen ums Ehegattensplitting die Infragestellung der traditionellen Ehe und Familie. Als ginge es um einen Angriff auf gefestigte Werte, ja sogar die göttliche Ordnung, wird die schützende Festung innerhalb einer sich ansonsten im moralischen Verfall befindlichen Gesellschaft verteidigt.
Viele jedoch begrüßen Reformvorschläge als längst überfällige Angleichung einer staatlichen Begünstigung an die tatsächlichen Lebensbedingungen und Lebensformen einer modernen Volkswirtschaft und Kultur.
Dabei gehen dem konservativen Lager allmählich die überzeugenden Argumente aus. Vor allem wenn es wie die CDU/CSU die Unantastbarkeit des Ehegattensplittings nicht als Steuervergünstigung, sondern als "Ausdruck der Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft Ehe" hochhält. Selbst Angela Merkel, die diese Aufwertung der Ehe vor einem drei viertel Jahr noch "vollkommen in Ordnung" fand, scheint von ihrer Überzeugung abgerückt zu sein: Sie unterstützte Pofallas Vorstoß, das Ehegattensplitting zu einer gezielteren Förderung von Eltern mit Kindern auszubauen.
Zuletzt war es Familienministerin Ursula von der Leyen, die eine ähnlich emotionale Diskussion auslöste, als sie der Öffentlichkeit ihren Gesetzentwurf des Elterngeldes vorstellte und sich damit, wie viele meinten, unnötigerweise, ja gänzlich unberechtigt in die traditionelle familiäre Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau einmischte. - Die Einführung des Elterngeldes hat das Bundeskabinett übriges am 14. Juni 2006 beschlossen.
Und auch die Überlegungen über eine Reform des Splittingverfahrens sind nicht vom Tisch. Auch wenn Unionsfraktionschef Kauder nunmehr die Diskussion für beendet erklärte, wird weiter darüber nachgedacht werden, die Begünstigung zukünftig nicht mehr an einen Trauschein zu knüpfen, sondern nur noch Familien mit Kindern zu unterstützen, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind.
Noch eine weitere Ungereimtheit der herkömmlichen Splittingregelung steht auf dem Prüfstand. So wies gestern (am 20.06.2006) der Deutsche Steuerberaterverband (
DStV) darauf hin, dass Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft prüfen sollten, ob für sie der Splittingtarif steuerliche Vorteile bringt. In den letzten Jahren lehnten bereits zahlreiche Finanzgerichte und zuletzt auch der BFH eine Anwendung des Splittingtarifs für eingetragene Lebenspartnerschaften mangels gesetzlicher Grundlage ab. Nunmehr liegt dem Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde von Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft vor, die ebenfalls den Splittingtarif in Anspruch nehmen wollen (2 BvR 909/06).
Eine Klarstellung ist längst überfällig. Dabei ist zu hoffen, dass die Karlsruher Richter zu einer Entscheidung gelangen, die den Gesetzgeber endlich in Bewegung setzt.
Die Autorin ist Herausgeberin und Chefredakteurin des Online-Magazins "STB Web - Portal für Steuerberater".
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vom 21.06.2006, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten
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