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Artikel vom: 22.03.2006
von Alexandra Mayerhöfer
Ein unabhängiges Organ der Rechtspflege sollen Anwälte nach dem ersten Satz ihrer Berufsordnung sein. Von der "Rechtspflege" wurden die Anwälte allerdings noch nie bezahlt. Spätestens seit es viel zu viele Anwälte gibt, kann man den Unternehmer Anwalt sinnvoll gar nicht mehr dazu verpflichten, nicht die Interessen seiner Kundschaft wahrzunehmen.
In der vergangenen Woche mischten sich der Bundesverband der Deutschen Industrie und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einen Streit unter Kollegen ein. Sie bezogen gemeinschaftlich, unaufgefordert, aber "tief besorgt und deutlich ablehnend" Stellung. Es geht um ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, bei dem geprüft wird, ob die Grundrechte einer Rechtsanwältin verletzt wurden, weil sie kein erfolgsorientiertes Honorar verlangen durfte.
Die Wirtschaftsverbände warnen in ihrem offenen Brief erwartungsgemäß vor einer amerikanischen "Klage-Industrie" und kritisieren, dass schon heute Prozesskostenhilfe und Rechtsschutzversicherung Verbrauchern das Kostenrisiko teilweise abnehmen. In der Flut der verwirrenden Argumente müssen private Verbraucher und kleine Unternehmungen auf der anderen Seite als "besonders schutzbedürftige Gruppe" herhalten, für die durch ein erfolgsabhängiges Anwaltshonorar "nur Nachteile zu befürchten" seien.
Bei erfolgsorientierter Bezahlung kommen keine sinnlosen Klagen heraus
Die Wirtschaft macht sich natürlich nicht um die Verbraucher Sorgen, sondern über deren Klagen. Wenn Rechtsanwälte am Erfolg profitieren, würden sich die Klagen häufen; die Anwälte seien verantwortlich, weil ihre Mandanten zur Klage antreiben, so die These. Nur, welcher wirtschaftlich denkende Anwalt wird Mandanten in eine aussichtslose Klage treiben, in einem Modell, in dem er in Abhängigkeit vom Erfolg gezahlt wird? Frei nach dem Motto: "Die Arbeit mache ich auf jeden Fall, das Geld bekomme ich wahrscheinlich nicht."
Wenn in all denjenigen Klagen, die in einem erfolgsorientierten System neu hinzukämen, aller Wahrscheinlichkeit die Kläger öfter Recht bekämen, wo leidet dann die Rechtspflege? Der Richter urteilt schließlich unabhängig und interessiert sich nicht dafür, wie welcher Rechtsanwalt honoriert wird. Entspricht es nicht der Rechtspflege, wenn möglichst jeder zu seinem Recht kommt?
Rechtsstaatlichkeit und volkswirtschaftliche Interessen sind nicht dasselbe
Der Widerspruch liegt an anderer Stelle, nämlich dort, wo die Interessen von Rechtsstaatlichkeit und Betriebs- bzw. Volkswirtschaft konträr laufen: Wenn Verbraucher plötzlich viel öfter auf ihre gesetzlich geschützten Rechte pochen, müssen Unternehmen höhere Rückstellungen für Gerichtskosten und etwaige Schadenersatzansprüche bilden. Den Finanzminister und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung freut das nicht.
Die Wirtschaftsvertreter argumentieren mit Rechtsstaatlichkeit, wo es um Geld geht: Sie wollen eine Waffengleichheit zwischen Klägern und Beklagten gewahrt sehen, die es so aber genau nicht gibt. Denn erst, wenn fehlendes Geld Menschen nicht mehr davon abhält, ihr Recht zu vertreten, lässt sich von denselben rechtsstaatlichen Waffen sprechen.
Das kann beklagte Unternehmen durchaus Millionen kosten. Entscheidend ist aber nicht, wo hoch der Schadenersatz in der Regel ausfällt und wie viele Unternehmen verurteilt werden. Entscheidend ist allein, ob die Urteile gerecht waren. Dafür hat der Rechtsstaat den Rahmen geschaffen und seine Organe festgelegt - egal ob das der Volkswirtschaft passt.
Konsequentes unternehmerisches Handeln ist nicht unmoralisch
Das gilt auch für die Frage, ob Anwälte unternehmerisch handeln dürfen oder nicht. Die Wirtschaftsverbände attestieren in ihrer Stellungnahme den amerikanischen Anwälten, dass sie "konsequenterweise wie freie Unternehmer" handeln und in die Suche "nach handlungsrelevanten Sachverhalten" investieren. Bei den "freien" Unternehmern selbst heißt so etwas wohlwollender Marketing.
Schaut man nun nach Amerika und legt die gereifte Prämisse zugrunde, dass dort weder alles gut noch alles schlecht ist, wird man feststellen, dass längst nicht alle Anwaltshonorare erfolgsorientiert vereinbart werden dürfen; auch in Deutschland wird das Alles-oder-Nichts-Erfolgshonorar so schnell nicht kommen.
Allein es bleibt die Frage, ob es statthaft, wirtschaftlich sinnvoll, unternehmerisch notwendig oder illegal ist, wenn Anwälte im Erfolgsfall mehr kassieren. Wer ehrlich ist, antwortet darauf differenziert: Je nachdem, auf welcher Seite der Anwalt steht, fällt auf das Erfolgshonorar ein ganz unterschiedliches Licht. Denn es ist ein unbestimmtes Bauchgefühl, das vor allzu engagierten und aggressiven Anwälten warnt.
Hinweise zur Autorin:
Alexandra Mayerhöfer ist freie Wirtschaftsjournalistin mit dem Spezialgebiet Markt und Organisation in der Steuer- und Rechtsberatung. 2003 machte sie sich nach beruflichen Stationen bei der Haufe Mediengruppe und der Ernst & Young AG in Nürnberg selbstständig. Neben dem Journalismus berät Mayerhöfer Kanzleien und Unternehmen in Kommunikationsfragen und konzipiert Unternehmensmedien.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 22.03.2006, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
09.02.2012