Niedergelassene Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten, die Lesegeräte für die neue elektronische Gesundheitskarte benötigen, können diese noch bis zum 30. September bestellen. Um die Refinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen, reicht es aus, wenn das Gerät bis zu diesem Zeitpunkt geordert wurde. Darauf einigten sich die Spitzenverbände der Kassen und Kassenärzte. weiterlesen