Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass unter die Erlaubnispflicht des Heilpraktikergesetzes Behandlungen fallen, die zu gesundheitlichen Schäden führen können. Dafür reiche es aus, wenn die angewandte Therapieform generell geeignet sei, die Gesundheit des Patienten nennenswert zu schädigen. Die konkrete Gesundheitsgefährdung sei nur für das Strafmaß bedeutsam. weiterlesen